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Ausstellungsvorhaben zeitgenössischer deutscher Künstlerinnen und Künstler im Ausland oder ihre Beteiligung an internationalen Biennalen können unter bestimmten Voraussetzungen durch das Institut für Auslandsbeziehungen gefördert werden.
Ausstellungen deutscher Künstler im Ausland Ausstellungsvorhaben zeitgenössischer deutscher Künstlerinnen und Künstler im Ausland oder ihre Beteiligung an internationalen Biennalen können unter bestimmten Voraussetzungen durch das Institut für Auslandsbeziehungen gefördert werden. Bei der Planung dieser Vorhaben kann das Institut für Auslandsbeziehungen keine Vermittlungsrolle übernehmen. Anträge auf finanzielle Unterstützung in den Bereichen Transport, Versicherung oder Fahrtkosten mit Finanzierungsplan, Kostenvoranschlägen, Einladung der ausstellenden Institution sowie Biographie und Abbildungsmaterial sollten grundsätzlich ein Jahr vor Ausstellungsbeginn beim Institut für Auslandsbeziehungen eingehen. Bei kurzfristiger Antragstellung kann nicht garantiert werden, dass noch Fördermittel vorhanden sind. Eine Liste der geförderten deutschen KünstlerInnen des letzten Jahres finden Sie im ifa-Bericht Information Die folgenden Einzelheiten zur Bewerbung und das Antragsformular stehen zum Herunterladen bereit: • Merkblatt (PDF) • Antragsformular (RTF) Förderungsgrundsätze 1. Geleistet werden können finanzielle Beiträge zu Transport, Versicherung und gegebenenfalls zu Reise- und Aufenthaltskosten der Künstler. 2. Die eingereichten Anträge werden einer Fachjury vorgelegt. Über eine Förderung wird auch unter Berücksichtigung der für diesen Zweck verfügbaren ifa-Haushaltsmittel und in Relation zu anderen Anträgen entschieden. 3. Die getroffene Entscheidung wird nicht begründet. Abgelehnte Anträge können nicht noch einmal eingereicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 4. Der Ausschuss tagt zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst). Kurzfristig eingereichte Anträge können in der Regel nicht berücksichtigt werden. Empfehlenswert ist es, sich mindestens ein Jahr vor dem geplanten Ausstellungstermin an das Institut für Auslandsbeziehungen zu wenden. 5. Eine bereits begonnene Ausstellung kann nachträglich nicht mehr gefördert werden. 6. Eine finanzielle Förderung sowohl durch das Auswärtige Amt, das Goethe-Institut und das Institut für Auslandsbeziehungen ist aus haushaltsrechtlichen Gründen unzulässig. 7. Bei der Durchführung eines Projektes können nur solche Ausgaben aus Fördermitteln getätigt werden, die mit den allgemeinen Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung in Einklang stehen (siehe www.gesetze-im-internet.de/bho). 8. Antragsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Zusätzlich eingereichte Materialien werden nur zurückgesandt, sofern dies kein außerordentlichen Aufwand verursacht. Förderungsvoraussetzungen 1. Hoher Qualitätsstandard des künstlerischen Projektvorhabens. 2. Das Projektvorhaben darf nicht im kommerziellen Rahmen realisiert werden (z. B. nicht in Privatgalerie) 3. Einladung/Nachfrage durch eine bedeutende ausländische Ausstellungsinstitution (keine kommerzielle Ausstellungsinstitution / Privatgalerie). 4. Das Ausstellungsprojekt muss eindeutig als ein Beitrag der deutschen Kulturszene im Rahmen Auswärtiger Kulturpolitik erkennbar sein. 5. Nennenswerte Eigenleistungen durch die veranstaltende ausländische Institution. 6. Mit der Antragstellung gelten die im Merkblatt aufgeführten Förderungsgrundsätze und -voraussetzungen als akzeptiert. Erforderliche Antragsunterlagen 1. Ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Formblatt mit aussagekräftiger Kurzbeschreibung des Ausstellungsprojektes 2. Bildunterlagen (wie Kataloge, Fotos o.ä.) über die künstlerische Arbeit, Biografie (Anschauungsmaterial auf CD oder DVD kann nicht berücksichtigt werden) 3. Schriftliche Einladung der ausländischen Ausstellungsinstitution 4. Der detaillierte Antrag auf Formblatt muss einen vollständigen und sachlich zutreffenden Kosten- und Finanzierungsplan enthalten (nach Einnahmen und Ausgaben gegliedert): a) Gesamtkosten b) Kosten des Hin- und Rücktransportes (bitte 3 Vergleichsangebote beifügen) c) Kosten der Versicherung d) öffentliche Zuschüsse, Sponsorengelder, Eigenleistungen der Ausstellungsinstitution, Kosten für Katalogherstellung Bewerbungsfristen Der Antrag mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen muss dem ifa spätestens am 31. Januar oder am 15. August vorliegen, um zu den jeweiligen Sitzungen des Fachausschusses zugelassen zu werden. Der Frühjahrsausschuss entscheidet über Anträge, die ab dem 2. Halbjahr des selben Jahres durchgeführt werden. Im Herbstausschuss wird über Anträge für das jeweils nächste Jahr entschieden. Die Antragsunterlagen können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bei geförderten Projekten ist das Logo in sämtlichen projektbezogenen Medien (Printmedien, Internet, etc.) zu verwenden. Das Logo wird elektronisch zugemailt. Wir veröffentlichen die geförderten Projekte in unserem Jahresbericht und auf unserer Website. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie uns regelmäßig über Ihr Projekt auf dem Laufenden halten. Zudem benötigen wir von geförderten Projekten eine rechtefreie Abbildung für die Veröffentlichung. Kontakt Institut für Auslandsbeziehungen Abteilung Kunst Frau Ingrid Klenner Charlottenplatz 17 70173 Stuttgart Tel. +49 / (0)711 / 2225-171 Fax +49 / (0)711 / 2225-194 klenner( at )ifa.de |