Murnau-Stiftung PDF Print E-mail
Das Kuratorium der Murnau-Stiftung hat diesen Preis am 16.12.1992 ins Leben gerufen, um die „Herstellung von publikumswirksamen deutschen Kurzfilmen mit Kinoeignung“ zu fördern. Primäres Anliegen der Vergabe des Preises ist, den Kurzfilmschaffenden eine weitere Möglichkeit zu erschließen, an der Kurzfilmförderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) durch die Filmförderungsanstalt Berlin (FFA) zu partizipieren. • Der Preis kann pro Jahr an bis zu zehn Filme der aktuellen Produktion verliehen werden und ist mit einer Dotation von EURO 2.000,-- je Preisträger ausgestattet.

Der Murnau-Kurzfilmpreis 2008 wird für Produktionen des Jahres 2007 vergeben. • Gemeldet werden können Kurzfilme mit einer Vorführdauer von minimal 3 Min., Zugelassen sind Filme in 35mm und 16mm Format.

Für von Filmhochschulen gestellte Prüfanträge gelten reduzierte Prüfungsgebühren. • Die FFA gewährt dem Hersteller eines Films mit einer Vorführdauer von höchstens 15 Minuten Förderungshilfen, wenn der Film innerhalb von zwei Jahren nach seiner Freigabe durch die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) mit dem Deutschen Kurzfilmpreis, dem Kurzfilmpreis der FFA, dem Friedrich-Wilhelm-Murnau-Kurzfilmpreis oder dem Deutschen Wirtschaftsfilmpreis ausgezeichnet wurde. Auswahl • Die Entscheidung trifft eine fünfköpfige Jury unter Vorsitz des Kuratoriumsvorsitzenden der Stiftung. Eine Anhörung der Produzenten der gemeldeten Filme findet nicht statt. • Die Entscheidung der Jury erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs. • Alle Einsender werden schriftlich benachrichtigt, ob sie Preisträger sind. Kopienversand • Bitte per TNT oder Postversand an die Adresse der Murnau-Stiftung senden. • Die Kosten für den Hinversand (Jurysitzung + Preisverleihung) trägt der Einsender. Die Rückversandkosten übernimmt die Stiftung. Preisverleihung • Die offizielle Preisverleihung wird im Frühjahr 2007 in Wiesbaden stattfinden. • Die Fahrt- und Übernachtungskosten der eingeladenen Preisträger werden von der Murnau-Stiftung übernommen. Näheres regelt eine Kostenordnung. EINSENDESCHLUSS IST DER 08. JANUAR 2007 Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung • Kreuzberger Ring • 56∙65205 Wiesbaden Postfach 5129 • 65041 Wiesbaden • Tel 0611 / 97708-22 • Fax 0611 / 97708-29 E-Mail: This e-mail address is being protected from spam bots, you need JavaScript enabled to view it • Internet: http://www.murnau-stiftung.de

 
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